AKTUELLE MITTEILUNGEN AN DIE VEREINSMITGLIEDER
Freitag 11.02.2022
Beschluss des Vorstands für Sport des WTTV
Die Saison 2021/22 wird mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Die Abschlusstabelle der Hinrunde gilt als
Schlusstabelle.
Dennoch darf weiterhin gespielt werden, insbesondere wenn sich Vereine schon auf die Austragung "unter den
derzeitigne Umständen" geeinigt haben. Eine Eingabe in Click-TT ist allerdings nicht möglich - die Spielpläne
sind gelöscht.
Auf Kreisebene darf und wird der Kreis (lt. Kreissportwart Stefan Merx) für Spielwillige Spielmöglichkeiten
schaffen und über Rundschreiben informieren. Die Vereinbarung von Freunschaftsspielen ist natürlich ohnehin
jederzeit möglich - jeweils unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben".
Der Vorstand
Freitag 14.01.2022
Anwendung der neuen Coronaschutzverordnung vom 13.01.2022
Die neue gültige Coronaverordnung und die Handhabung ist per WhatsApp vom Hygienebeauftragten
und Sportwart Marc an die Mitglieder verteilt worden.
Mittwoch 12.01.2022
Neue Coronaschutzverordnung ab Donnerstag 13.01.2022
Sport Innenbereich
Das Land NRW hat sich nun der Regelung angeschlossen, dass die Booster-Impfung dem Test bei 2G+
gleichgesetzt wird.
Nachzulesen ist dies in § 4 Absatz 3 Nr. 1 (gemeinsame Sportausübung in Innenräumen) in Verbindung mit
Satz 2:
„Die zusätzliche Testpflicht nach Satz 1 entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungimpfung
verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde,
obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.“
Personen, die nicht geboostert oder trotz vollständiger Immunisierung genesen sind, benötigen demnach
weiterhin trotz Immunisierung den zusätzlichen Test.
Nach § 2 Absatz 10 kann statt des anerkannten negativen Testnachweises ersatzweise auch ein Schnelltest unter
der Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person erfolgen, die von der für die
Einrichtung, das Angebot oder die Veranstaltung verantwortlichen Person hiermit beauftragt wurde (Vor-Ort
Testung)
Die Klärung, inwiefern/unter welchen Voraussetzungen diese Regelung für Übungsleiter Anwendung finden
kann, erfolgt direkt mit dem Gesundheitsamt Düren. Das Ergebnis wird mitgeteilt, sobald die Information
vorliegt.
Dies hat natürlich auch Gültigkeit für die Benutzung des Vereinheimes.
Wir bitten um Einhaltung dieser neuen Beschluüsse!
Der Vorstand
Dienstag 28.12.2021
Neue Coronaschutzverordnung ab dem 28.12.2021
Ab heute tritt die neue Coronaschutzverordnug in Kraft. Diese sieht u. a. vor, dass beim Sport in Innenräumen
die sogenannte 2G+ Regelung gilt. Ein bescheinigtes negatives Testergebnis eines höchstens 24 Stunden alten
Schnelltest oder 48 Stunden alten PCR Test ist also zusätzlich zur Impfung Pflicht. Diese Regelung gilt vorerst
bis zum 12.01.2022.
Wir haben uns im Vorstand dazu entschlossen, das Training bis zum Ende der Weihnachtsferien
auszusetzen.
Wir hoffen, dass auf der nächsten MPK diese 2G+ Regelung bei der Sportausübung beendet wird und wir ohne
Test trainieren und die Rückrunde spielen dürfen.
Der WTTV hält sich hierzu auch noch bedeckt, hat aber eine Stellungnahme hierzu für die erste Januarwoche
angekündigt.
Falls es Neuigkeiten gibt, werden wir euch natürlich imformieren.
Wir wünschen allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Der Vorstand
Mittwoch 24.11.2021
Neue Coronaschutzverordnung ab dem 24.11.2021
Gemäß § 4 Abs. 2 der CoronaschutzVO darf die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und
in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum (hierzu zählt auch der Besuch von
Sportveranstaltungen als Zuschauer*in) nur noch von immunisierten Personen (geimpft und genesen) in
Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmende ausgeübt werden (2G-Regelung).
Dies gilt allerdings nicht
- für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren (sie benötigen weder einen
Testnachweis noch eine Schulbescheinigung und gelten auf Grund ihres Alters als Schüler) und
- für Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt,
der höchstens 6 Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft
werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis (bescheinigtes negatives Testergebnis eines
höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor
bescheinigten höchsten 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests) verfügen.
Gemäß § 4 Abs. 6 sind die Nachweise der Immunisierung (oder Testung im Ausnahmefall, nur mit ärztlichem
Attest) von den verantwortlichen Personen (Trainer, Übungsleiter) zu kontrollieren. Spätestens ab dem
26.11.2021 soll zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate die vom Robert Koch-Institut herausgegebene
CovPassCheck-App verwendet werden. Bei unbekannten Personen soll außerdem stichprobenartig ein Abgleich
mit einem amtlichen Ausweispapier erfolgen, welcher aus diesem Grunde mitzuführen ist.
Wir bitten um Beachtung bzw. Einhaltung der Maßnahme!
Der Vorstand
Dienstag 14.09.2021
Vorstandsbeschluß vom 13.09.2021
Ab dem 14.09.2021 ist die Teilnahme der Mitglieder am Trainingsbetrieb und der Nutzung des Vereinsheims
nur noch nach der 2G-Regel gestattet.
Über die weitere Vorgehensweise hat der Hygienebautragte des Vereins die Mitglieder über E-Mail informiert.
Der Vorstand
Mittwoch 18.08.2021
Die Gemeinde Kreuzau hat heute mitgeteilt, dass ab Freitag den 20.08.2021 Sport in Innenräumen bei einer
Inzidenz von über 35 nur noch für geimpfte, genesene und getestete ausgeübt werden kann.
Wir bitten um Beachtung bzw. Einhaltung dieser Maßnahme.
Donnerstag 10.06.2021
G U T E N A C H R I C H T E N !
Nach Rücksprache mit der Gemeinde Kreuzau, können wir ab Dienstag den 15.06 2021 wieder mit dem
TT-Training beginnen. Voraussetzung ist das Einhalten von unserem Hygienekonzept.
Hier nochmal das Hygienekonzept:
HYGIENEKONZEPT
- beim Betreten der Sporthalle sind die Hände zu desinfizieren oder zu reinigen
- beim Betreten/Verlassen der Sporthalle ist ein Mund-/Nasenschutz zu tragen
- jeder trägt sich bitte in die vorliegende Teilnehmerliste ein
- Umkleiden und Duschen können benutzt werden, bitte jedoch unter Einhaltung der allg. Abstandsregel
- Spielmaterial wie Tische und Netze sind vor und nach dem Training/Spiel zu reinigen
- die Abstandsregel in den Pausen von min. 1,5 Metern ist einzuhalten
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind in ausreichender Menge vorhanden
Wir bitten euch daher um strikte Einhaltung dieser Maßnahmen und gebt Corona damit keine Chance.
Zum Schluß wünschen wir euch viel Spaß beim Training und hoffen, dass auch die neue Saison 2021/2022
wieder in gewohnter Form starten kann.
Donnerstag 29.04.2021
Der Vorstand für Sport des WTTV hat am 27.04.2021 per Umlaufverfahren folgenden einstimmigen Beschluß
gefasst:
Für Turniere, Pokalwettbewerbe und Mannschaftsmeisterschaften besteht weiterhin ein Austragungsverbot
bis zum 15.08.2021.
Dieser Beschluß gilt sowohl für den WTTV als auch für den Zuständigkeitsbereich der Bezirke und Kreise.
Der Vorstand für Sport behält sich vor, das Austragsungsverbot ganz oder teilweise aufzuheben, sofern dies
unter Berücksichtigung der Vorgaben der politischen bzw. kommunalen Entscheidungsträger zulässig ist.
Montag 08.03.2021
Bund und Länder haben am 03.03.2021 sich auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt.
Die Länder sollen Lockerungen der geltenden Corona-Maßnahmen in Abhängigkeit von der Entwicklung
der Infektionsgeschehen ab dem 08.03.2021 umsetzen können.
Siehe hierzu den Link "Stufenplan - Öffnungsschritte".
Um wieder mit Training beginnen zu können, ist der 4. bzw, 5. Öffnungsschritt relevant.
4. Öffnungsschritt
Sollte der Inzidenzwert 14 Tage zwischen 50 - 100 liegen, wäre ein kontaktfreier Sport in der Halle möglich.
Voraussetzung hierfür ist ein gültiges Hygienekonzept und ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest.
Frühester Trainingsbeginn wäre der 22.03.2021.
5. Öffnungsschritt
Sollte der Inzidenzwert weitere 14 Tage zwischen 50 - 100 liegen, wäre ein kontaktfreier Sport in der Halle
möglich. Voraussetzung hierfür ist ein gültiges Hygienekonzept. Der tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttest ist
dann nicht mehr erforderlich.
Frühester Trainingsbeginn wäre der 05.04.2021.
Vorstandsbeschluss vom 04.03.2021
Bei der virtuellen Vorstandssitzung wurde beschlossen, dass wir frühestens wieder mit dem Training beginnen
werden, wenn die Bedingungen für den 5. Öffnungsschritt erfüllt sind.
Begründung:
Beim 4. Öffnungsschritt ist uns trotz Schnell- und Selbsttest die Gefahr der Infektion sowie besonders die
Übernahme der Verantwortung zu groß.
Freitag 26.02.2021
Der Vorstand für Sport des WTTV hat am 24.02.2021 per Umlaufverfahren einstimmig beschlossen, dass die
Spielzeit 2020/21 abgebrochen und für ungültig erklärt wird. Dieser Beschluss gilt für alle Spielklassen auf
Verbands-, Bezirks- und Kreisebene. Die Planungen und Terminvorgaben für die Saison 2021/22 bleiben davon
unberührt. Mehr Info`s erhaltet ihr unter dem Link WTTV !
Mittwoch 10.02.2021
Der Lockdown und damit die Unzulässigkeit des Freizeit- und Amateursportbetrieb auf öffentlichen und privaten
Sportanlagen ist bis zum 07.03.2021 verlängert werden.
Freitag 08.01.2021
Der Lockdown und damit die Unzulässigkeit des Freizeit- und Amateursportbetrieb auf öffentlichen und privaten
Sportanlagen ist bis zum 14.02.2021 verlängert werden.
Dienstag 01.12.2020
Die Gemeinde Kreuzau hat migeteilt, dass alle beschlossenen Maßnahmen bis zum 20.12.2020 verlängert
werden.
Freitag 30.10.2020
Mitteilung durch die Gemeinde Kreuzau:
- der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vom
02.11.2020 bis zum 30.11.2020 unzulässig
- Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind mindestens bis zum 31.12.2020 untersagt.
- Die Sport- und Turnhallen sind aus diesem Grunde für den Vereinssport entsprechend geschlossen.
Ausnahmen hiervon sind nicht möglich.
- Ein Aushang wird zusätzlich angebracht, es werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.
Freitag 23.10.2020
HYGIENEKONZEPT
- beim Betreten der Sporthalle sind die Hände zu desinfizieren oder zu reinigen
- das Tragen von Mund- / Nasenschutz ist Pflicht
- es muss sich in die vorliegende Teilnehmerliste eingetragen werden
- in den Umkleiden und Duschen dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten
- Spielmaterial wie Tische und Netze sind vor und nach dem Training / Spiel zu reinigen
- die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern ist einzuhalten
- auch in der Sporthalle ist das Tragen von Mund- / Nasenschutz Pflicht, wenn nicht aktiv gespielt wird
- Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel sind in ausreichender Menge vorhanden
Montag 13.07.2020
Seit heute haben wir die Zusage der Gemeinde Kreuzau, dass ab sofort 30 Personen gleichzeitig am Training
teil-nehmen können.
Die Anmeldung zum Training erfolgt weiter über die WhatsApp Gruppe.
Alles andere unseres Hygienekonzeptes bleibt weiterhin bestehen.
Mittwoch 10.06.2020
Der geschäftsführende Vorstand hat aufgrund der am 30.5.2020 von der Gemeinde mitgeteilten neuen
Lockerungs-maßnahmen entschieden, ein Hygienekonzept zu beantragen.
Mit Datum 9.6.2020 erhielten wir hier nun die Freigabe den Trainingsbetrieb unter Einhaltung der Hygienericht-
linien wieder aufnehmen zu können.
Unser Sportwart Marc wurde zum Hygienebeauftragten benannt.
Ab Freitag, 12.6.2020 19 Uhr wird der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen.
Nachfolgende Regeln sind bis auf Weiteres einzuhalten:
An einem Trainingstag dürfen maximal 10 Personen teilnehmen. Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt beim
Sportwart über eine eingerichtete WhatsApp Gruppe bzw. über Mail.
Mehr als 10 Anmeldungen für einen Trainingstag werden nicht zugelassen. Mehr Anfragen werden vom
Hygiene-beauftragten – Sportwart abgewiesen.
Bei jedem Training wird ein verantwortlicher Übungsleiter, dem die Teilnehmerliste vorliegt, vor Ort sein. Der
Übungsleiter wird vom Sportwart bestimmt.
Aufgaben des Übungsleiters:
- Beim Betreten der Halle sind die Hände zu waschen bzw. eine Handdesinfektion vorgenommen
- Vor jedem Training sind die Platten zu desinfizieren, gleiches gilt für die Bälle
- Führen der Anwesenheitsliste und gegebenenfalls das Abweisen nicht angemeldeter Personen
- Die Türen der Hallen müssen immer verschlossen sein, wenn möglich sollen die Fenster gekippt werden zur besseren Durchlüftung
- Im Umkleidebereich und Flurbereich ist Mundschutzpflicht.
- Es dürfen keine Doppel gespielt werden, pro Platte max. 2 Spieler.
- Das Vereinsheim wird max. für 4 Personen gleichzeitig zur Nutzung freigegeben.
Gleichzeitig möchten wir Euch heute mitteilen, dass der Trainingsbetrieb auch über die ganzen Ferien genehmigt
wurde.
Im Moment laufen die Planung auf die neue Saison. Erster geplanter Spieltag ist das letzte August Wochenende,
wobei hier nähe Informationen noch ausstehen.
Wir hoffen, dass wir nun so in die Normalität übergeben können, bitte Abstände einhalten so wie vorge-schrieben.
Euer Vorstand